Lüftungsreinigung und Hygienekontrollen
Notwendigkeit der Lüftungsreinigung
Bei unzureichender Wartung und Reinigung von raumlufttechnischen Anlagen können sich Mikroorganismen vermehren. Auch mit einer sehr guten Filterqualität können nicht alle Aerosole ausgefiltert werden, was eine Lüftungsreinigung notwendig macht.
Grundsätzlich können drei Arten von Innenraumbelastungen unterschieden werden:
- Physikalische (z.B. Lärm, Feuchtigkeit, Partikel)
- Chemische (VOC, d.h. flüchtige organische Verbindungen)
- Biologische (z.B. Pilze, Allergene)
Lebende und tote Mikroorganismen (Schimmelpilze, Bakterien) sowie ihre Stoffwechsel- und Abbauprodukte können in den belüfteten Räumen verteilt werden und beim Menschen gesundheitliche Beschwerden wie z.B. Schleimhautreizungen, Atemwegbeschwerden oder gar allergische Reaktionen auslösen.
Zur Gewährleistung der Hygieneanforderung lohnt sich die Erarbeitung und Umsetzung eines Wartungs- und Reinigungskonzeptes mit festgelegten Zeitintervallen. Die SWKI-Richtlinien empfehlen, hier einen Intervall für die Hygieneinspektion von 3 Jahren für Anlagen ohne Befeuchtung und 2 Jahren für Anlagen mit Befeuchtung festzulegen.
Hygieneinspektionen werden nur durch ausgebildete Hygienefachleute (Lufthygiene-Kategorie A nach SWKI) vorgenommen. Diese sind auch berechtigt, die entsprechenden Laborproben zu entnehmen und diese einem unabhängigen Labor zur Analyse zuzustellen.
Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt ist die erhöhte Brandgefahr bei übermässigen Ablagerungen in den Lüftungskanälen, obwohl die Brandschutzvorschriften klar darauf hinweisen, dass die Lüftungskanäle sauber gehalten und bei Bedarf einer Reinigung unterzogen werden müssen.
Die Reby AG ist die unabhängige Spezialistin für Lüftungshygiene und schweizweit tätig.
Ein stark kontaminiertes Lüftungssystem wirkt wie eine "Zündschnur durch das Gebäude". Im Brandfall kann sich das Feuer über das Lüftungsysstem rasant ausbreiten
Zur Gewährleistung der Hygieneanforderung lohnt sich die Erarbeitung und Umsetzung eines Wartungs- und Reinigungskonzeptes mit festgelegten Zeitintervallen. Die SWKI-Richtlinien empfehlen, hier einen Intervall für die Hygieneinspektion von 3 Jahren für Anlagen ohne Befeuchtung und 2 Jahren für Anlagen mit Befeuchtung festzulegen.
Hygieneinspektionen werden nur durch ausgebildete Hygienefachleute (Lufthygiene-Kategorie A nach SWKI) vorgenommen. Diese sind auch berechtigt, die entsprechenden Laborproben zu entnehmen und diese einem unabhängigen Labor zur Analyse zuzustellen.
Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt ist die erhöhte Brandgefahr bei übermässigen Ablagerungen in den Lüftungskanälen, obwohl die Brandschutzvorschriften klar darauf hinweisen, dass die Lüftungskanäle sauber gehalten und bei Bedarf einer Reinigung unterzogen werden müssen.
Die Reby AG ist die unabhängige Spezialistin für Lüftungshygiene und schweizweit tätig.
Ein stark kontaminiertes Lüftungssystem wirkt wie eine "Zündschnur durch das Gebäude". Im Brandfall kann sich das Feuer über das Lüftungsysstem rasant ausbreiten
Aktuelles
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Objektanalyse & Hygienekonzept Die Reby AG ist seit 19 Jahren ein führender Anbieter auf dem Schweizer Markt für Lüftungshygiene und Lüftungsreinigung. Unsere Mitarbeiter treffen auch heute noch täglich auf Lüftungsanlagen,...
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