Reby AG Lüftungshygiene
Gutes Klima statt schlechte Luft.
Garantiert. Schweizweit.

Lüftungsreinigung und Hygienekontrollen

Reinigung von Verdampfer und Kondenser

Reinigung von Verdampfer und Kondenser

Verantwortung zur Hygiene ist mehr als nur Reinigen. Verantwortliche und Ausführende von Reinigungsfirmen kommen um zeitgerechte Weiterbildungen nicht herum, denn die Vorschriften sind umfangreich.

Viele reden von der Richtlinie SWKI VA104-01/02. Es gibt aber auch noch die Verordnung des EDI 817.051 über die hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen und Personal (Hygieneverordnung, HyV).

Kondensatoren müssen regelmässig gereinigt werden um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten und die Energieeffizienz zu erhalten. Stark verschmutzte Systeme sind wahre EnergieschleudernFür die fachgerechte Reinigung von Verdampfer und Kondenser ist die Reby AG die richtige Adresse. Eine regelmässige Reinigung macht hier aus Gründen der Hygiene bzw. Funktionalität absolut Sinn. Nebst Lüftungs- und Klimaanlagen werden auch Verdampfer - vielerorts jahrelang - sich selbst überlassen und bergen daher ein Hygiene-Risiko für viele Nahrungsmittel, welche in den Kühlzonen zwischengelagert werden.

 

«Mit einem Wartungskonzept für Ihre Verdampfer sparen Sie einerseits bares Geld und andererseits haben Sie die Gewähr, dass Ihre Anlagen stets hygienisch einwandfrei funktionieren», so Thomas Schweizer, ein langjähriger und ausgewiesener Fachmann und Kundenbetreuer bei der Reby AG. Das Unternehmen aus Brugg ist seit 17 Jahren in der gesamten Deutschschweiz tätig und Garant für saubere Lüftungs- und Klimaanlagen. Als unabhängiges und eigenständiges Unternehmen ist Reby AG der richtige Lüftungsreinigungs-Partner für alle Firmen aus dem Bereich der Klima- und Lüftungstechnik.

 

Auszug aus Hygieneverordnung 817.051

2. Abschnitt: Hygiene-Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln, Art. 5 Räume und Installationen

Die der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung oder Abgabe von Lebensmitteln dienenden Räume und Installationen sowie die für den Transport von Lebensmitteln verwendeten Fahrzeuge müssen sauber und instand gehalten sein. Sie müssen so konzipiert und gebaut sein, dass:

  • eine angemessene Reinigung und, wenn nötig, eine Desinfektion möglich ist
  • eine hinreichende natürliche oder mechanische Belüftung vorhanden ist, wobei bei mechanischer Belüftung keine Luftströmungen aus einem kontaminierten in einen reinen Bereich auftreten dürfen
  • Filter und andere Teile von Lüftungssystemen, die gereinigt oder ausgetauscht werden müssen, leicht zugänglich sind
  • bei Fenstern das Eindringen von Schmutz oder Tieren vermieden wird
  • Kondenswasserbildung und Schimmelwachstum an Decken und Wän-
    den verhindert wird
  • Arbeitsflächen und Wände, die mit Lebensmitteln in Berührung kom-
    men, glatt und rissfrei sind
  • in allen Bereichen Handwaschgelegenheiten in genügender Zahl mit
    mischbarer Kalt- und Warmwasserzufuhr, mit Seifenspender und einer
    hygienischen Einrichtung zur Händetrocknung vorhanden sind

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